
Freiberufler benötigen wie Selbstständige eine Krankentagegeldversicherung. Ist der Freiberufler in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so kann er freiwillig, gegen Mehrbeitrag sich über die gesetzliche Krankenkasse versichern. Dies hat jedoch den Nachteil, dass die Absicherungshöhe oft sehr begrenzt ist. Mehr als rund 85 Euro täglich ist hier nicht möglich. Eine Absicherung über einen privaten Anbieter macht hier oft mehr Sinn! Ist er in einer privaten Krankenversicherung versichert, so kann er das Krankentagegeld entweder bei seinem Versicherer abschließen oder bei einen anderen.
-Rechtsanwalt / Rechtsanwälte
-Steuerberater
-Notare
-Heilpraktiker
-Apotheker
-Ärzte / Zahnärzte / Tierärzte
-Journalisten
-Architekten
uvm.
Ja, oft, viele und viele weitere Berufsgruppen erhalten durch manche Versicherungen Sonderkonditionen oder Spezialtarife. Dadurch kann der Versicherte oft sehr viel geld sparen!
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