
Viele Arbeitnehmer sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert. Hier hat man automatisch bis zur 6. Woche Schutz vom Arbeitgeber. Nach dem 43. Tag jedoch muss auch der Arbeitnehmer mit einen Einkommensverlust rechnen, denn je nach Einkommen kann die Versorgungslücke einige Hundert Euro im Monat betragen. Nach 18 Monaten entfällt in der Regel die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. (§ 48 SGB V)