
Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Versicherung, die nach einem Krankeheitsfall oder nach einem Unfall den Versicherten ein Krankentagegeld auszahlt. Die Absicherungshöhe darf in der Regel nicht höher als der Gewinn bei Selbstständigen / Freiberuflern sein. Bei Arbeitnehmer sollte das Nettoeinkommen nicht überschritten werden. Zusätzlich hat man hier die Möglichkeit eine Karenzzeit (Die Zeit, ab wann die Versicherung bezahlen muss, z. B. bei Arbeitnehmern ab dem 43. Tag nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, bei Freiberuflern oder Selbstständigen kann hier die Leistungs schon früher beginnen.) einzubauen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Arbeitnehmer, Selbstständige oder Freiberufler in der Regel erst nach der 6. Woche im Krankheitsfall. Vorallem Selbstständige oder Freiberufler können hier als gesetzlich oder auch privat versicherte eine eigene Krankentagegeldversicherung abschließen. Ein kompletter Wechsel in die private Krankenversicherung ist nicht notwendig. Der große Vorteil: Freiberufler oder Selbständige können Ihre Leistungshöhe selbst bestimmen, auch der Auszahlungszeitpunkt (Karenzzeit) kann früher oder später gewählt werden. Einen besonderen Nachteil hat die gesetzliche Krankenkasse: Die Leistung beträgt max. 18 Monate innerhalb von 3 Jahren bei der selben Krankheit.
Karenzzeit: Bei privaten Krankenversicherungen kann man die Karenzzeit selbst bestimmen. Teilweise ist schon eine Leistung ab dem 1. Tag bei bestimmten Berufsgruppen möglich.
Beitrag: Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, Absicherungshöhe und ggf. dem Gesundheitszustand
Absicherungshöhe: Kann frei gewählt werden, in der Regel jedoch max bis zum Netto bzw. Gewinn
-Im Grunde alle Arbeitnehmer zur Absicherung der Versorgungslücke
-Selbstständige
-Freiberufler, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Steuerbearter, Rechtsanwälte, etc.
-Berufssportler
-GmbHs für Ihre angestellten Geschäftsführer (Steuervorteile möglich)